Thema Kunstrasenplatz
Die Geschichte
Die Trainings- und Heimspielstätte des gemeinnützigen Fussballvereins FSV Eintracht 1910 Königs Wusterhausen e.V. war nach 1990 das Stadion der Freundschaft in der Cottbuser Straße in Königs Wusterhausen. Diese Liegenschaft bestand aus einem Naturrasenplatz, zwei Trainingsplätzen, einem Gebäude mit Kegelbahn, Vereinsräumen des Fussballvereins und Sportgaststätte.
Ältere Vereinsmitglieder berichteten, wie sie nach dem Ende des 2. Weltkriegs diese Anlage selbst ehrenamtlich errichtet hatten (im Nationalen Aufbauwerk – NAW).
1990 ging diese Anlage gemäß den Regelungen des Einigungsvertrages und der Folgegesetzgebung in das Eigentum der Stadt Königs Wusterhausen über. Die Sportgaststätte war vermietet, die Kegelbahn nutzte ein Kegelverein, das Stadion wurde von Leichtathleten genutzt und die Fussballplätze nutzte der Fussballverein.
In den 90iger Jahren wurde dem Fussballverein ein Trainingsplatz entzogen und mit Tennisplätzen bebaut. Dadurch war das Fussballtraining im Stadion nicht mehr vollumfänglich möglich und der Jugendbereich des Fußballvereins mußte auf andere Sportanlagen der Stadt ausweichen. Ebenfalls wurde durch diese Maßnahme das Vereinsleben des Fussballvereins eingeschränkt.
Im Jahr 2001 wurde auch der 2. Trainingsplatz entzogen und darauf eine 3-Feld-Halle errichtet. Damit war das Training für Jugend- und Männerbereich fast unmöglich, da der verbliebene Naturrasenplatz nur begrenzte Nutzungszeiten hat und teilweise gar nicht bespielt werden durfte. Der Fußballverein mußte so auf mehreren Sportplätzen im Stadtgebiet verteilt agieren, das Vereinsleben drohte zu erliegen. Daher regte damals der 1. Beigeordnete der Stadt in Gesprächen mit der Vereinsführung den Bau eines Kunstrasenplatzes durch die Stadt mit verlängerten Nutzungszeiten auf einer Restfläche des 2. Trainingsplatzes an. Beschlüsse dazu gab es dazu leider nicht.
Nach Einweihung der 3-Feld-Halle 2002 wurden erhebliche Mehrkosten bekannt. Der inzwischen neue Bürgermeister ließ den Vorgang durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt prüfen. Der Bericht dazu dokumentierte, dass die Mehrkosten durch den nicht geplanten Einbau von Gebäudetechnik zum Betrieb eines Kunstrasenplatzes direkt neben der Halle verursacht wurden. Der für Bauen zuständige Ausschuss sei über den Baufortschritt mündlich unterrichtet worden, nicht der für Finanzen zuständige Hauptausschuss oder die SVV. So erfuhren die SVV-Mitglieder von den sechsstelligen Mehrkosten und von dem Projekt, was auf Befürwortung stieß.
2002 wurde ebenso der Kunstrasenplatz des gemeinnützigen Hockeyvereins eingeweiht. Er entstand als Mischfinanzierung von Bundesmitteln, Vereinsmitteln und Stadtgeld im Rahmen des „Goldenen Plans Ost“. Die Stadt stellte dabei einen sechsstelligen Betrag mit SVV-Beschluß außerhalb der Sportförderrichtlinie zur Verfügung.
2003 wurde im Zuge der landesweiten Gemeindegebietsreform das sog. „Kragenamt“ mit seinen sechs Gemeinden in die Stadt eingegliedert. Da drei der Gemeinden erhebliche Haushaltsprobleme hatten, mußte die Stadt bis 2006 im Haushaltssicherungsverfahren arbeiten und konnte die Umsetzung des Kunstrasenplatzes nicht in Angriff nehmen. Der damalige Bürgermeister kaufte aber zur Vergrößerung der Restfläche des 2. Trainingsplatzes mit Zustimmung der SVV eine Teilfläche von einem Nachbarn. Der Fussballverein konzentrierte nun seinen Trainingsbetrieb auf einer Sportanlage im neuen Ortsteil Zeesen, da der Bau des Kunstrasenplatzes nicht absehbar war.
Diese Sportanlage stand nach den Regelungen des Einigungsvertrages und der Folgegesetzgebung im Eigentum der Telekom (frühere „Reichspostschule“) und war im Flächennutzungsplan der früher selbständigen Gemeinde Zeesen als Sportfläche gesichert. Die Telekom verpachtete die Fläche nicht mit langfristigem Vertrag, was die Nutzung von Sportfördermitteln durch den Verein erscchwerte bzw. ausschloß. Wesentliche Voraussetzung für Sportfördermittel war im gesamten Land ein langfristiger Pachtvertrag. Somit war auch der Betrieb der beiden Trainingsplätze erschwert.
Als die Bemühungen des Vereins um einen langfristigen Vertrag erfolglos blieben und die Telekom ihre Absicht, diese Fläche zu verkaufen öffentlich machte, ergriff die Stadt die Chance, einen dauerhaften Ersatz für die von ihr zuvor entzogenen Trainingsplätze zu schaffen. Sie kaufte diese Sportanlage und verpachtet sie langfristig an den Fussballverein. Die Pacht, die er jährlich zu entrichten hat, richtet sich nach den Regeln für gemeinnützige Vereine und stellt langfristig einen Deckungsbeitrag für den Kaufpreis dar. Das Vermögen der Stadt wurde nicht geschmälert, da ein verpachtetes Grundstück für den Kaufpreis ihr Anlagevermögen überging. Somit wurden Plätze und aufstehende Gebäude Eigentum der Stadt und konnten vom Fußballverein genutzt werden.
In den Folgejahren konnte so der Fussballverein Sportfördermittel in fünfstelliger Höhe einsetzen, was den Haushalt der Stadt enorm entlastete. Außerdem musste die Stadt selbst als Eigentümerin nicht für die Verkehrssicherung und die Instandhaltung der Anlage sorgen, was sie zusätzlich entlastete.
Der Fussballverein konzentrierte nun Trainings- und Spielbetrieb auf dieser Sportanlage, für die er die Pacht, die Betriebskosten und die Instandhaltungskosten trug. Allerdings waren die Nutzungszeiten beider Naturrasenplätze ebenso begrenzt.
Daher entstand die Idee, zur Verbesserung der Trainingsbedingungen des Fussballvereins mit großer Jugendabteilung, den Bau des Kunstrasenplatzes nicht mehr neben der 3-Feld-Halle zu planen, sondern auf einem der Naturrasenplätze der neuen Anlage. Da das Land Brandenburg dafür Fördermittel anbot, wurde ein Antrag beim zuständigen Kreissportbund gestellt. Dieser gab zunächst einer anderen Anlage den Vorzug und so entstand ein Platz für über 1 Mio. Euro in der Nachbarstadt Wildau.
In der Stadtverordnetenversammlung (SVV) wurde daraufhin die Idee favorisiert, einen solchen Platz nun selbst zu errichten und die Mittel einzuplanen. Das wären 1,2 Mio. Euro gewesen. Als das Land erneut Fördermittel anbot, diese aber anderen Vereinen bevorzugt ausgezahlt werden sollte, wurde favorisiert, dass der Fussballverein die Planung und den Bau übernimmt. Da die Möglichkeit für eine 75-prozentige Förderung für Vereine bestand, wurde in der SVV beschlossen, statt der 1,2 Mio. Euro Gesamtkosten über den Stadthaushalt den Eigenanteil des Fußballvereins mit 300.000 Euro zu fördern. Gleichzeitig würde die neu errichtete Sportanlage in das Eigentum der Stadt als Bodeneigentümerin übergehen, wodurch sich das Anlagevermögen der Stadt für den Einsatz von 300.000 Euro um insgesamt von 1,2 Mio. Euro vermehrt hätte, haushaltsrechtlich ideal.
Da das Land wiederum den Landessportbund mit der Auszahlung beauftragen
wollte, war erneut ein Antrag an den Kreissportbund zu stellen. Diesmal
favorisierte dieser den
Antrag, wenn die Stadt den Eigenanteil des Vereins absichert. Daher
beschloß die SVV Ende 2019 die Aufnahme der 300.000 Euro in den Haushalt 2020. Mit der
Veranschlagung als Zuschuss für den Verein konnte gesichert werden, dass die
Auszahlung erst nach Verfügbarkeit der Landesmittel erfolgt.
Den Vorgaben des Haushaltsrecht konnte somit umfänglich entsprochen werden.
Bereits zuvor wurde im Jahr 2019 zum 2. Mal ein Kunstrasenplatz beim örtlichen Hockeyverein erneutert. Möglich wurde dies erneut durch Kofinanzierung von Födermitteln durch die Stadt, letztlich sogar durch die Übernahme der Bauträgerstadt durch die Stadt. Die Fördermittel wurden abermals außerhalb der Sportförderrichtlinie gewährt.
Den Beschluss der SVV zum Haushalt 2020 über die Förderung des Eigenanteils des Fussballvereins beanstandete der zum damaligen Zeitpunkt agierende Bürgermeister und verweigerte die Zusage an den Sportverein.
Daher favorisierte der Kreissportbund nun ein sechsstelliges Projekt in einer
anderen Gemeinde (Heidesee), die unverzüglich eine Förderzusage tätigte.
Diese Fördermittel standen somit nicht mehr für den Kunstrasenplatz des Fußballvereins zur Verfügung. Im Laufe des Jahres 2020 stellte sich dann über die Rechtsaufsicht des Landkreises heraus, dass die Beanstandung des damals agierenden Bürgermeisters in der Sache offenkundig rechtswidrig war. Doch leider wurde durch dieses Agieren abermals die Umsetzung des so dringend gebotenen Projektes Kunstrasenplatz wieder verzögert.
Ungeachtet dessen schauen wir als Fußballverein aber optimistisch in die Zukunft und werden uns auch weiterhin für die Umsetzung des Projektes Kunstrasenplatz mit aller Kraft einsetzen. Demnächst werden die Weichen für den Haushalt 2021 gestellt - hoffentlich unter Berücksichtigung der Förderung des Eigenanteils.